Deutscher Aikido-Bund

DEUTSCHER AIKIDO-BUND e.V.

einziger vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannte Fachverband für Aikido

Deutscher Aikido-Bund
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Vorgehen bei Dan-Prüfungen

Was muss zur Anmeldung für eine Dan-Prüfung (6 Wochen vor Prüfungstermin) beim Bundes­referenten Prüfungswesen Aikido (BPA) vorliegen?

Es sind folgende Unterlagen / Nachweise in Kopie einzureichen:

  • Zulassungsantrag für den gewünschten Dan-Grad (kann über die DAB-Internetseite im Bereich „Downloads“ digital ausgefüllt und dann gespeichert werden),
  • DAB-Pass,
  • evtl. roter Lehrgangspass (falls der blaue Pass nicht mehr für die Lehrgangsnachweise ausreicht, da in den letzten 24 Monaten bis zum Prüfungstermin mindestens 10 TE, davon mindestens 5 TE-A, nachzuweisen sind),
  • Quittungsmarke für Dan-Prüfungen,
  • Bescheinigung über abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung (nur für 1. Dan),
  • Nachweis einer gültigen Trainerlizenz Aikido (ab 3. Dan),
  • Schriftliche Hausarbeit (ggf. für 5. Dan)

Alle benötigten Unterlagen können mittlerweile digital per Mail zugesandt werden, sodass der postalische Versand der Original-Pässe nicht mehr erforderlich ist. Nach Eingang der Mail erhaltet ihr zunächst eine Bestätigungsmail. Solltet Ihr von mir keine Eingangsbestätigung erhalten, dann bitte ich um schnellstmögliche Kontaktaufnahme, damit ihr zum Prüfungstermin noch berücksichtigt werden könnt.  
  

Was muss zur Prüfung den Prüfern vorgelegt werden?

  • DAB-Pass,
  • grüne Quittungsmarke für Dan-Prüfungen,
  • evtl. Nachweis über noch besuchte Lehrgänge nach Anmeldeschluss

Bei Fragen oder für weitere Anregungen stehe ich euch natürlich nach wie vor zur Verfügung.
  

Viele Grüße von

Thomas Walter (BPA)

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