Deutscher Aikido-Bund DEUTSCHER AIKIDO-BUND e.V.

Lizenzausbildung innerhalb des DOSB

Der DOSB legt gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen die Qualitätskriterien für Ausbildung fest. Grundlage dieser Kriterien sind die sogenannten „Rahmenrichtlinien für Qualifizierung“ (RRL), die die Qualität und Vergleichbarkeit der Aus- und Fortbildung im organisierten Sport sichern. In diesen Richtlinien definieren die Sportorganisationen gemeinsam die zentralen Eckpunkte (z. B. das Qualifizierungssystem und die einzelnen Ausbildungsstufen) für das Qualifizierungssystem. Die RRL gibt es seit Mitte der 1960er Jahre und sie werden kontinuierlich – zuletzt im Jahr 2005 – fortgeschrieben. Somit werden gesellschaftliche und politische Veränderungen aufgegriffen und in die Ausbildung der Sportorganisationen aufgenommen.

Ausgebildet wird von den jeweiligen Sportorganisationen bzw. deren Landes- und Regionalverbänden vornehmlich in vier Ausbildungsgängen (siehe Abbildung):

Diese werden auf den verschiedenen Stufen mit einer DOSB-Lizenz (A-, B- oder C-Lizenz) abgeschlossen. In ihren Ausbildungskonzepten legen die Sportorganisationen u. a. Themen und Inhalte des jeweiligen Ausbildungsgangs fest. Neben sportspezifischen Inhalten (z. B. Sport- und Bewegungskompetenzen, Dopingprävention, Fair Play) werden aber auch übergreifend relevante Aufgaben (z. B. Integration von Menschen mit Migrationshintergrund oder Gesundheitssport mit Älteren) integriert. Die Rahmenrichtlinien sind gleichzeitig so flexibel, dass die Sportorganisationen ihre Konzepte bei Bedarf auf ein jeweiliges Profil zuschneiden können.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, die sportartübergreifend arbeiten, und Trainerinnen und Trainern, die sportartspezifisch ausgebildet werden.


Eine Lerneinheit (LE) umfasst 45 Minuten. *Für diese Ausbildungsgänge gelten spezielle Vorgaben.
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Trainer-Ausbildung im DAB

Auch das Erlernen von Aikidotechniken unterliegt sportwissenschaftlich beschreibbaren Zusammenhängen des allgemeinen Bewegungslernens. Budo-Tradition und moderne Trainingslehre sind kein Widerspruch, sondern ergänzen sich gut. In die Ausbildung fließen moderne Aspekte aus Methodik und Didaktik ebenso ein, wie allgemeine trainingswissenschaftliche Erkenntnisse.

Obwohl der DAB innerhalb des DOSB nicht zu den (olympischen oder nicht-olympischen) Spitzenverbänden gehört, verfügt er doch über ein Lehrwesen von hoher Qualität und bildet (sportartspezifisch) Trainerinnen und Trainer aus. Die Ausbildungsordnung des DAB wurde vom DOSB geprüft und anerkannt, sie entspricht inhaltlich und formal den Rahmenrichtlinien des DOSB.

Die Ausbildung beinhaltet neben aikidospezifischen Inhalten Themenkomplexe aus Biologie, Medizin, Physiologie, Sportwissenschaften, Recht, Pädagogik, Gesellschaft u. a. Für die Vermittlung werden nur Lehrpersonen eingesetzt, die neben hohem fachlichem und methodischem Wissen stets auch einen praktischen Bezug zum Aikido oder zu anderen Kampfkünsten/Kampfsportarten haben – in der Regel handelt es sich um hochrangige Meister - so dass die Verbindung von Fachwissen und aikidospezifischem Trainingshandeln immer gewährleistet ist.

Zurzeit werden im DAB Aikido-Trainer (Breitensport) in den Lizenzstufen C und B ausgebildet (im Schaubild rot umrandet). Der DAB ist auch der einzige Verband innerhalb des DOSB, der Aikido-Trainerlizenzen ausstellen darf. Die Ausbildung ist daher auch für verbandsfremde Aikidoka geöffnet.

Die Lizenzausbildung genießt innerhalb des DAB einen hohen Stellenwert. Dies kann man beispielsweise daran ablesen, dass bestimmte (technische) Aspekte an den Besitz einer gültigen Trainerlizenz gekoppelt sind. Es zählen dazu u. a. die Mitgliedschaft in der technischen Kommission, der Erwerb einer Prüferlizenz, die Zulassung zur Prüfung ab dem 3. Dan, etc. Für Anwärter auf den 1. und 2. Dan, die über eine gültige Trainerlizenz verfügen, wird der theoretische Teil der Prüfung erlassen und mit der vollen Punktzahl bewertet. Lizensierten B-Trainern wird bei der Prüfung auf den 5. Dan die theoretische Hausarbeit erlassen.

Der DAB hat für das Trainerwesen eine Lernplattform auf der Basis des frei verfügbaren Systems Moodle eingerichtet. Über diese erfolgt die Organisation der Aus- und Fortbildungslehrgänge der Aikido-Trainer, sie dient auch zur Bereitstellung der Lehrunterlagen. Zukünftig sollen hierüber auch digitale Lehrformate stärker genutzt werden.

Trainer-C-Aikido

Der DAB bildet in der ersten Lizenzstufe Aikido-Trainer-C (Breitensport) aus. Die Ausbildung ist wie folgt strukturiert:

  1. Grundlehrgang: Die sportartübergreifende Basisqualifizierung umfasst mindestens 30 LE. Der DAB bietet den Grundlehrgang in der Regel nicht selbst an, sondern greift hier auf das Ausbildungsangebot der Landessportbünde und -verbände oder andere Fachverbände zurück.

  2. Fachlehrgang 1: Der Aufbaulehrgang umfasst 45 LE. Er wird in der Regel vom DAB als Wochenlehrgang organisiert. Hier ist ein beispielhafter Stundenplan.

  3. Fachlehrgang 2 (mit Prüfung): Auch dieser Lehrgang umfasst wie der FL 1 45 LE und wird regelmäßig vom DAB als Wochenlehrgang veranstaltet. In diesem Ausbildungsabschnitt findet eine lebensaltersbezogene Spezialisierung statt. Hierzu werden die beiden Profile „Erwachsene/Ältere (E/Ä)“ und „Kinder/Jugendliche (K/J)“ angeboten. (beispielhafter Stundenplan)

Die gesamte Ausbildung soll im Regelfall innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Zurzeit bietet der DAB nicht mehr die gesamte Ausbildung jährlich an. Es findet vielmehr in jedem Jahr abwechselnd ein Fachlehrgang 1 und 2 statt, so dass es momentan einen zweijährigen Rhythmus für die Gesamtausbildung gibt.

Die zeitliche Planung der Ausbildungslehrgänge erfolgt mit großem Vorlauf. Gelegentlich gibt es zu Kapazitätsplanungen auch Bedarfsabfragen an die Landesverbände. Die Termine der Lehrgänge werden frühzeitig auf den üblichen Kanälen, Lehrgangsplan und Blog des DAB und auf der Moodle-Seite, veröffentlicht. Überall dort finden sich dann auch zeitnah die Ausschreibungen, die alle zur Anmeldung nötigen Informationen enthalten. Aufgrund der Monopolstellung des DAB bezüglich der Aikido-Trainer-Ausbildung erfolgt die Ausschreibung stets verbandsoffen; eine Mitgliedschaft in einem dem DAB angeschlossenem Verein ist für die Teilnahme folglich nicht nötig.

Für die Teilnahme an der Trainer-C-Ausbildung wird eine Kostenpauschale erhoben. Die Lehrmaterialien (so beispielsweise ein umfangreiches Skript) werden gestellt oder zum Selbstkostenpreis abgegeben.

Veranstaltet der DAB oder ein ALV den Grundlehrgang, gilt für die Teilnehmer ein Mindestalter von 16 Jahren zudem müssen sie mindestens den 2. Kyu innehaben. Für den Besuch des Grundlehrganges bei einem Landessportbund/-verband ist die Graduierung verständlicherweise irrelevant.

Für die Teilnahme an den Fachlehrgängen gelten eine Reihe von Zulassungsvoraussetzungen – wie Mindesalter und -graduierung, Teilnahmeempfehlung des Vereins, Nachweis einer Ersten-Hilfe-Ausbildung, Besuch technischer Lehrgänge, usw. Es sei für die konkreten Anforderungen auf die entsprechenden Ausführungen in der OTC-DAB verwiesen.

Der Fachlehrgang 2 beinhaltet die Trainerprüfung. Diese setzt sich aus einer schriftlichen Prüfung und einer Prüfungslehrprobe zusammen. Zeigt ein Teilnehmer in einem oder beiden Teilbereichen nicht ausreichende Leistungen, kann dies im Rahmen einer mündlichen Prüfung geheilt werden. Nach bestandener Prüfung veranlasst der/die BLA beim DOSB die Ausstellung der Lizenzurkunde. Die dazu nötigen personenbezogenen Daten werden beim DOSB verarbeitet; hierzu ist von den Teilnehmern eine Einverständniserklärung zu erteilen.

Trainer-B-Aikido

Der DAB bildet auch in der zweiten Lizenzstufe Aikido-Trainer (Breitensport) aus. Die Ausbildung umfasst 60 LE und wird im Regelfall in Form von vier Wochenendlehrgängen angeboten. Die weiterführende Ausbildung zum Trainer B baut auf der Ausbildung zum Trainer C auf und wendet sich an erfahrene Trainer ab dem 2. Dan.

Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird eine Weiterentwicklung der Kompetenzen angestrebt. Ein Schwerpunkt der Ausbildung ist die Vermittlung des Erkennens und Unterrichtens der Wirkprinzipien von einzelnen Aikidotechniken; quasi die Biomechanik des Aikido. So gehören etwa die Analyse von technikcharakterisierenden Merkmalen, Kontrollmethoden und Indizien für die Technikbeurteilung, die Bewertung von Aikido-Techniken und die Hospitation bei einer Dan-Prüfung zu den Lehrinhalten. Ebenso wie beispielsweise die Themen (physische) Führung im Aikido, Angreiferverhalten, Konditionierung, Waffentechniken im Aikido und individuelle Technikentwicklung (Stichwort Effizienzhierarchie) werden behandelt. Auch ein Blick über das klassische Aikido hinaus gehört dazu, es wird z. B. die Verteidigung gegen Fußangriffe behandelt und es werden auch Aspekte anderer Kampfkünste beleuchtet. Der Fokus der Lehrmethodik liegt auf Techniken im Fortgeschrittenenbereich ab etwa dem 1. Dan.

Charakteristisch ist in der Trainer-B-Ausbildung die aktive Mitarbeit der Teilnehmenden, die Unterrichtsthemen vorbereiten somit weite Teile der Ausbildung selbst bestreiten.

Aktuell bietet der DAB die Ausbildung zum Trainer B in einem vierjährigen Rhythmus an.

Bildungsurlaub

Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer Bildungsurlaubsgesetze verabschiedet. Je nach Bundesland sind die Kriterien zur Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsmaßnahme sehr unterschiedlich. In einigen Bundesländern sind die beiden Fachlehrgänge der Trainer-C-Ausbildung als Bildungsmaßnahme anerkannt. Beim Besuch kann ein Teilnehmer also möglicherweise Anspruch auf Bildungsfreistellung haben. Auskunft dazu erteilt der/die Bundesreferent/-in Lehrwesen.

Da die Ausbildungsmodule der Trainer-B-Ausbildung und auch alle Fortbildungslehrgänge gewöhnlich an Wochenenden stattfinden, werden sie nicht von die Bildungsfreistellung erfasst.

Lizenzverlängerung

Die Lizenz gilt nach der Ausstellung bis zum Ende des dritten Jahres, das auf das Jahr der Ausstellung folgt. Ausschließlich der/die BLA kann die Gültigkeit der Lizenz beim Vorliegen der Voraussetzungen (Trainerfortbildung, technische Weiterbildung, Bestätigung der Trainertätigkeit, Ehrenkodex, Einwilligung in die Datenverarbeitung, …) um vier Kalenderjahre verlängern. Zu beachten ist, dass es in den Lizenzstufen C und B unterschiedlich Fortbildungslehrgänge gibt. Es ist jeweils ein zur Lizenzstufe passender Lehrgang zu besuchen. Der Antrag auf Verlängerung kann erst im letzten Quartal des Gültigkeitszeitraumes schriftlich beim / bei der BLA gestellt werden. Zu den Details (insbesondere der Voraussetzungen) sei auch hier auf die OTC-DAB bzw. OTB-DAB verwiesen.

Für die Wiederinkraftsetzung bereits abgelaufener Lizenzen gelten weitere Regeln, die ebenso in der OTC-DAB bzw. OTB-DAB zu finden sind.

Der DAB und/oder die ALV veranstalten mehrere (in der Regel drei bis vier) Trainer-C-Fortbildungslehrgänge im Jahr. Die Termine werden rechtzeitig auf den Webseiten des DAB (Lehrgangsplan, Blog, Moodle) veröffentlicht. Dort finden sich auch die Ausschreibungen, die die Anmeldedetails enthalten. Für die Fortbildung der B-Trainer werden im Regelfall die Ausbildungsmodule genutzt, sofern nicht spezielle B-Fortbildungslehrgänge angeboten werden.

Die Landessportbünde und -verbände bieten ebenfalls Fortbildungslehrgänge oder -module an. Diese sind allerdings für die Verlängerung der sportartübergreifenden Übungsleiterlizenzen gedacht und im Regelfall nicht für die Verlängerung einer sportartspezifischen Trainerlizenz geeignet. In begründeten Ausnahmefällen können diese Einheiten dennoch anerkannt werden. Es empfiehlt sich, dies bereits vor dem Besuch des Lehrganges mit dem/der BLA abzustimmen.