Deutscher Aikido-Bund DEUTSCHER AIKIDO-BUND e.V.

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1. Allgemeines

Als Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) orientiert sich der Deutsche Aikido-Bund e.V. (DAB) bei der Aikido-Trainer-Aus- und Fortbildung an den inhaltlichen und formalen Qualitätskriterien der Rahmenrichtlinien des DOSB.

Allgemeine sportwissenschaftliche Erkenntnisse für Didaktik und Methodik sind auch für das Aikido gültig,
Aikido und moderne Sportpädagogik widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich sehr gut.

Bei der Traineraus- und -Fortbildung werden für die Themen außerhalb des Aikidos selbst (zum Beispiel in Biologie/Medizin, Recht, Pädagogik) vorrangig fachlich gebildete Referenten eingesetzt, die auch selbst Aikido praktizieren und aus eigener beruflicher Erfahrung stets die Beziehung des fachlichen Themas zum Aikido herstellen können.

Die Ausbildungsordnung des DAB wurde vom DOSB geprüft und anerkannt. Sie entspricht allen im Bereich des DOSB und damit auch allen im Bereich der ihm angeschlossenen LSV/LSB für die Ausbildung zum Trainer geltenden Voraussetzungen, Grundsätzen und Richtlinien. Somit vergibt der DAB Aikido-Trainerlizenzen (Breitensport) des DOSB auf entsprechenden Lizenzheften, die auch nur vom DOSB ausgegeben werden.

Im Gegensatz zur Vergangenheit, als nach ehemaligen Richtlinien Aikido-ÜL-Fachlizenzen ausgestellt wurden, ist gegenwärtig nur der DAB berechtigt, Aikido-Trainerlizenzen zu vergeben. Dies hängt mit der Neuordnung des Lizenzwesens insgesamt zusammen.

Zur Zeit werden

2. Ausbildungsstruktur Aikido-Trainer C

Die sportartübergreifende Basisqualifizierung wird im Regelfall vom DAB nicht selbst durchgeführt, weil diese Ausbildungen dezentral von den Landessportbünden angeboten werden und sportartübergreifende Inhalte hat.

1. Lizenzstufe Trainer C – Aikido – (ATC)

 

Modul

Dauer/Umfang

Anbieter

1.

Grundlehrgang

sportartübergreifende Basisqualifizierung

30 LE

Kreis- und Landessportverbände

2.

Fachlehrgang 1

(Aufbaulehrgang)

45 LE

Deutscher Aikido-Bund

Die Fachlehrgänge 1 und 2 umfassen zusammen 90 LE.

3.

Fachlehrgang 2

(mit Prüfung)

Profil „K/J“

Profil „E/Ä“

45 LE

4.

Fortbildung

Während des Gültigkeitszeitraumes von vier Jahren

  • 15 LE Methodik/Didaktik

  • 8 TE Technik

DAB und angeschlossene Landesverbände

 

Die gesamte Ausbildung soll in zwei Jahren abgeschlossen werden.
 

3. Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an der Aikido-Trainerausbildung des DAB müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der DAB schreibt nur die Fachlehrgänge 1 und 2 aus. Diese Lehrgänge sind – wie die technischen Lehrgänge auch – verbandsoffen.

Die Teilnahme ist jedoch nur nach Maßgabe verfügbarer Plätze möglich. Da die Teilnahmeplätze wegen der dort günstigen Bedingungen in den Sportbildungseinrichtungen vorreserviert werden müssen und Stornokosten vermieden werden sollen, werden in der Regel nicht mehr als 25 Teilnahmeplätze eingeplant. Interessenten ist daher eine rechtzeitige Anmeldung anzuraten.

4. Lehrgangsplanung und Bekanntgabe

Die Traineraus- und Fortbildungslehrgänge werden im Lehrgangsplan des DAB - im aikido aktuell und auf der DAB-Internetseite - veröffentlicht. In den jeweiligen Ausschreibungen sind die Einzelheiten der Anmeldung geregelt.

Die gesamte vorbereitende Kommunikation erfolgt grundsätzlich über E-Mail.



5. Durchführung

Den Lehrgangsteilnehmern werden vor Beginn der Lehrgänge Stundenpläne zugesandt, die über Inhalte und Umfang der Ausbildung präzise Auskunft geben und somit ggf. als begründende Nachweise für Bildungsurlaubsanträge genutzt werden können.

Alle Lehrgangsteilnehmer erhalten im Regelfall für jedes Unterrichtsthema umfangreiche Unterrichtsmaterialien (Format DIN A5, Farbdruck) zum Selbstkostenpreis.


 

6. Stundenpläne

Beispiel - Stundenplan für einen Trainer-Fachlehrgang 1 zum Herunterladen: PDF-Datei

Beispiel - Stundenplan eines Trainer-Fachlehrganges 2 zum Herunterladen: PDF-Datei

Beispiel - Stundenplan für einen Übungsleiterfortbildungslehrgang zum Herunterladen: PDF-Datei